Kaufpreis

Wann genau der Kaufpreis gezahlt wird, hängt nicht vom Zufall ab

Bei einem Immobilienkauf wird grundsätzlich der Kaufpreis erst dann gezahlt, wenn zugunsten des Käufers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist.
Weiter müssen dem Notar alle Unterlagen vorliegen, damit der Käufer das Kaufobjekt frei von allen nicht mit übernommenen Belastungen in Abteilung II und Abteilung III des Grundbuchs erhält.

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