Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung – unbedingt erforderlich

Der Notar unterrichtet nach einer Beurkundung eines Immobilienkauf-Vertrages die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamtes von dem Grundstückskauf.
Daraufhin erlässt das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid, der an den Käufer geschickt wird.
Wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat, bestätigt das Finanzamt die Zahlung.
Diese Bestätigung der Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unverzichtbar: sie ist mit eine Voraussetzung dafür, dass die Eigentumsumschreibung des Grundstücks erfolgen kann.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien