Erblasser

Rechtzeitige Vorsorge beruhigt. Wie Erblasser vorsorgen:

Jeder wird einmal Erblasser werden, also sterben und etwas vererben.
Der Erbe übernimmt Vermögen oder Schulden des Erblassers oder muss ein Vermächtnis erfüllen.
Hat der Erblasser rechtzeitig vorgesorgt, indem er ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag gemacht hat, wird ein Erbschaftsstreit vermieden.

Mehr Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben

Erbschaftssteuer

Eine Erbschaft führt nicht gleich zur Erbschaftssteuer

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt von dem Wert der Erbschaft und von dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab.

Erbschaftsstreit

Vati würde sich im Grabe umdrehen! Erbschaftsstreit vermeiden

Ein Erbschaftsstreit zehrt an den Nerven und kostet Geld.
Mit einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag durch den Notar kann der Erblasser sein Vermögen so vererben, wie er es sich vorstellt.
Er kann Personen auf den [glossary]Pflichtteil setzen, Vermächtnisse und / oder zusätzlich eine Testamentsvollstreckung anordnen.
Der Notar berät den Erblasser umfassend, mit welcher sicheren Gestaltung er zu dem vom ihm gewünschten Ziel gelangt.

Mehr Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer – durch gezielte Gestaltung vermindern

Die Erbschaftsteuer kann durch überlegte und vorausschauende Nachfolgeregelungen oftmals vermindert oder sogar ganz vermieden werden.

Erbschein

Erbschein – der Freifahrtschein für den Erben

Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die besagt, wer Erbe geworden ist und welche Beschränkungen (z. B. Testamentsvollstreckung, Vorerbe oder Nacherbe) vorliegen.
Mit dem Erbschein erbringt man daher den Nachweis, dass man Erbe geworden ist.
Ist ein öffentliches Testament/notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden, spart man die Kosten für einen Erbschein.
Das öffentliche (notarielle) Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll ersetzen den Erbschein.

Mehr Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben

Erbvertrag

Erbvertrag – eine gute Möglichkeit bei der Unternehmensnachfolge

Bei einem Erbvertrag einigt sich der Erblasser mit einer anderen Person darüber, dass diese Person beim Tode des Erblassers dessen Vermögen oder ein Teil davon erhält.
Dadurch bindet sich der Erblasser an die andere Person, so dass der Erblasser später nicht einfach von diesem Erbvertrag abweichen kann.
Dieses ist oftmals bei einer Unternehmensnachfolge angezeigt.

Bitte lesen Sie weiter über:
Die Aufgaben eines Notars

Erbverzicht

Erbverzicht – möglich, aber nicht immer sinnvoll!

Durch einen Erbverzicht verzichtet der potentielle Erbe noch zu Lebzeiten des Erblassers auf sein komplettes Erbrecht.
Dafür erhält er oftmals eine sofortige Abfindung.

Eröffnungsprotokoll

Eröffnungsprotokoll und notarielles Testament: dadurch die Kosten für den Erbschein sparen

Wenn das Testament oder der Erbvertrag beim Nachlassgericht eröffnet (geöffnet) wird, wird dieses schriftlich festgehalten.
Dieses Dokument bezeichnet man als Eröffnungsprotokoll.
Ein Eröffnungsprotokoll und ein notarielles Testament (öffentliches Testament) oder ein Erbvertrag ersetzen zusammen den Erbschein, so dass auch dadurch der Erbnachweis erbracht werden kann.
Bei einem notariellen (öffentlichen) Testament fällt nur einmal die Gebühr für die Beurkundung an, während beim Erbschein einmal die Gebühr für die Erlangung und zusätzlich noch die Gebühr für die Erteilung des Erbscheins beim Nachlassgericht entstehen.
In der Gebühr für die Beurkundung beim Notar sind die individuelle Beratung und der Entwurf des Testaments mit enhalten.