Wegerecht – manchmal die letzte Rettung für Nachbarn und Unternehmen!
Das Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren.
Beispielsweise um über das fremde Grundstück zu dem eigenen Grundstück zu gelangen.
Oder um das fremde Grundstück zu betreten, auf dem der Strommast oder das Windrad des Unternehmens steht.
Die Wegerechte sind Grunddienstbarkeiten und in Abteilung II im Grundbuch eingetragen.
Vor der Beurkundung eines Grundstücks-Kaufvertrages sieht der Notar das Grundbuch ein, um etwaige eingetragene Wegerechte zu berücksichtigen.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien