Abteilung III

Ist das Grundstück belastet? Abteilung III verrät es!

In der Abteilung III des Grundbuches sind die Grundpfandrechte, wie z. B. Grundschulden und Hypotheken eingetragen.
Vor der Beurkundung des Immobilienkaufs sieht der Notar das Grundbuch des Grundstücks ein.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien