Grunderwerbsteuerbescheid

Grunderwerbsteuerbescheid – ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Eigentumsumschreibung

Nachdem der Grunderwerbsteuerbescheid erlassen worden ist, sollte die Grunderwerbsteuer auch direkt (nach Überprüfung) gezahlt werden, da ansonsten der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht veranlassen darf.
In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer zur Zeit 6,5 % vom Kaufpreis des Grundstücks, wobei der Wert mitverkaufter beweglicher Sachen, wie z. B. Inventar, außer Betracht bleibt.
In manchen Fällen wird keine Grunderwerbsteuer erhoben, beispielsweise wenn Eltern ihr Grundstück an das Kind übertragen.
Auch der Erbe eines Grundstücks braucht grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer zu zahlen.

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