Erschienene

Erscheinen beim Notar erforderlich

Unter Erschienene (oder Parteien oder Anwesende) bezeichnet man die Kunden des Notars.
Bei Beurkundungen ist es in der Regel erforderlich, dass die Personen persönlich selbst beim Notar anwesend sind und damit vor dem Notar erschienen sind.

Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis ist nicht gleich Führerschein!

Die Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Es gibt dabei unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.
Der Führerschein ist der Nachweis dafür, dass jemand die Fahrerlaubnis erworben hat.

Fahruntüchtigkeit

Fahruntüchtigkeit – absolut und relativ!

Die relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Blutalkoholgehalt bei mindestens 0,3 Promille liegt und alkoholtypische Ausfallerscheinungen hinzu kommen.
Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.

Fahrverbot

Ist das Fahrverbot noch wegzubekommen?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht oftmals nicht nur eine Geldbuße, sondern auch noch ein Fahrverbot.
Gerade auf dem platten Land ist dieses eine echte Last.
Doch manchmal ist es bei rechtzeitiger Verteidigung möglich, dass ausnahmsweise kein Fahrverbot verhängt wird.

Fälligkeitsmitteilung

Erst Fälligkeitsmitteilung – dann Zahlung des Kaufpreises

Nach der Beurkundung des Immobilienkauf-Vertrages fordert der Notar die Unterlagen an, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
Wenn diese Unterlagen vorliegen, teilt der Notar dem Käufer mit, dass er nun den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen soll.
Erst nach dieser Fälligkeitsmitteilung zahlt der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

Finanzierungsvollmacht

Finanzierungsvollmacht – ohne Risiko?!

Durch eine Finanzierungsvollmacht erlaubt der Verkäufer dem Käufer, das Grundstück bereits dann mit einem Grundpfandrecht zu belasten, wenn der Käufer noch nicht Eigentümer des Grundstücks ist.
Der Notar sichert im Grundstücks-Kaufvertrag durch besondere Vorkehrungen die Finanzierungsvollmacht ab, so dass der Käufer diese nur zur Kaufpreiszahlung und nicht für andere Zwecke (teure Urlaubsreise, neues Auto) benutzen kann.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

Firma

Firma – der Name ist Programm!

Unter Firma versteht man umgangsprachlich oftmals den Betrieb.
Eigentlich ist damit aber der handelsrechtliche Name des Kaufmanns, unter dem er im Handelsverkehr seine Geschäfte betreibt, unterschreibt sowie klagen und verklagt werden kann, gemeint.

Führerschein

Führerschein weg – was nun?

Wenn der Führerschein von der Polizei abgenommen worden ist, sollte man zunächst keinerlei Angaben zu dem Vorfall machen, sondern – wenn überhaupt- erst, wenn der Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat.

Führerschein weg

Führerschein weg – kühlen Kopf bewahren

Ist der Führerschein weg, so heißt es zunächst, kühlen Kopf zu bewahren und keine Aussage bei der Polizei zu machen.
Dieses Recht ist gesetzlich vorgesehen und führt zu keinen negativen Folgen.
Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht nehmen und dann mit dem Betroffenen entscheiden, ob und inwiefern eine Stellungnahme abgegeben wird.

GbR

Die GbR – eine Zweckgemeinschaft

GbR ist die Abkürzung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Danach haben sich mindestens zwei Personen zusammengetan, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.