ungesicherte Vorleistungen

Hauptaufgabe des Notars – ungesicherte Vorleistungen vermeiden

Wer ein Grundstück (ver-)kauft, will sicher sein, auch das zu bekommen, was im Vertrag steht.
Dafür sorgt auf beiden Seiten der Notar.
Befürchtungen könnten beim Käufer bestehen, dass er den Kaufpreis zahlt, aber der Verkäufer die Immobilie nicht herausgibt.
Der Verkäufer könnte Angst haben, dass der Käufer ins Haus einzieht, aber nicht den Kaufpreis bezahlt.
Durch verschiedene in sich greifende Absicherungen im Immobilienkauf-Vertrag stellt der Notar sicher, dass  Käufer und Verkäufer das bekommen, was im Vertrag vereinbart ist und keine ungesicherte Vorleistungen eingehen müssen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien