Hauskauf

Der Hauskauf – ein Buch mit sieben Siegeln?

Der Grundstückskauf ist für den Käufer und für den Verkäufer regelmäßig etwas Besonderes.
Der Notar achtet darauf, dass die Interessen beider Parteien gleichwertig im Grundstücks-Kaufvertrag abgesichert werden.
Das Interesse des Käufers besteht beim Immobilienkauf darin, dass er das Eigentum an dem Grundstück erhält.
Der Verkäufer hat ein Interesse daran, den Kaufpreis zu erhalten.
Ungesicherte Vorleistungen durch eine Partei sind zwingend zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars