Gütertrennung

Mein Vermögen, dein Vermögen – die Gütertrennung

Die Gütertrennng ist ein zwischen Ehepartnern vereinbarter Güterstand, in dem das Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt ist und im Falle einer Scheidung kein Vermögensausgleich zu erfolgen hat.
Eine Gütertrennung ist nur durch eine notarielle Beurkundung wirksam.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ehe & Scheidung

Haftung

Die Haftung – muss für den Unternehmer kein Damokles-Schwert sein

Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend, wer für die Verbindlichkeiten des Betriebes später haftet.
Daher macht es einen entscheidenden Unterschied hinsichtlich der Haftung, ob die Gründung einer GmbH oder einer KG erfolgt.

Handelsgewerbe

Das Handelsgewerbe – das Herzstück des Betriebes

Unter Handelsgewerbe versteht man einen Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Handelsregister

Handelsregister – sage mir, wer du bist

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in dem Kaufleute bzw. Handelsgesellschaften unter ihrer Firma eingetragen sind.
Bestimmte wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Vorgänge sind dadurch öffentlich einsehbar.

Hausgeld

Hausgeld – die monatlichen Nebenkosten beim Wohnungseigentum

Unter Hausgeld (oder auch Wohngeld) werden die monatlichen Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer verstanden, die sie an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen.
Durch das Hausgeld werden z. B. Hausmeister, Strom, Abfallgebühren, Versicherungen beglichen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Haushaltsführungsschaden

Haushaltsführungsschaden – nicht vergessen geltend zu machen!

Der Haushaltsführungsschaden entsteht dadurch, dass man als Unfallgeschädigter nicht in der Lage ist, seinen Haushalt für sich oder seine Familie zu führen.
Auch Kinder haben Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens.

Bitte lesen Sie weiter unter: Ansprüche nach Verkehrsunfall

Hauskauf

Der Hauskauf – ein Buch mit sieben Siegeln?

Der Grundstückskauf ist für den Käufer und für den Verkäufer regelmäßig etwas Besonderes.
Der Notar achtet darauf, dass die Interessen beider Parteien gleichwertig im Grundstücks-Kaufvertrag abgesichert werden.
Das Interesse des Käufers besteht beim Immobilienkauf darin, dass er das Eigentum an dem Grundstück erhält.
Der Verkäufer hat ein Interesse daran, den Kaufpreis zu erhalten.
Ungesicherte Vorleistungen durch eine Partei sind zwingend zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars

Hege- und Pflegeleistungen

Hege-und Pflegeleistungen – sind sie out?

Unter Hege- und Pflegeleistungen im Rahmen einer Hofübergabe versteht man die Pflege der Altenteiler, wenn sie sich nicht mehr selbst versorgen können.
War eine solche Vereinbarung früher üblich, so wird heute dazu übergegangen, die persönliche Pflege durch den Hofübernehmer zeitlich und nur auf solche Leistungen zu begrenzen, die ohne gesonderte Ausbildung möglich sind.
Für weitergehende Pflegeleistungen wird ein monatlicher Geldbetrag vereinbart, von dem externe Pflegeleistungen bezahlt werden können.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Altenteil