Wann genau der Kaufpreis gezahlt wird, hängt nicht vom Zufall ab
Bei einem Immobilienkauf wird grundsätzlich der Kaufpreis erst dann gezahlt, wenn zugunsten des Käufers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist.
Weiter müssen dem Notar alle Unterlagen vorliegen, damit der Käufer das Kaufobjekt frei von allen nicht mit übernommenen Belastungen in Abteilung II und Abteilung III des Grundbuchs erhält.Weitere Informationen finden Sie unter: Immobilien
WP Glossary Term Usage
- Ratenzahlungs-Kauf
- Überlassungsvertrag
- ungesicherte Vorleistungen
- Fälligkeitsmitteilung
- Finanzierungsvollmacht
- Hauskauf
- Grunderwerbsteuer
- Grundpfandrecht
- Immobilienkauf-Vertrag
- Grundstückskauf
- Kredit
- Immobilienkauf
- Leibrente
- Grundschuld
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Kauf eines Hauses
- Kauf eines Mehrfamilienhauses
- Kauf eines unbebauten Grundstücks
- Kauf einer Wohnung
- Immobilien
- Nachfolge im Unternehmen
- Haus oder Grundstück verkaufen oder vererben in Schenefeld
- Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer und andere Geldverluste mindern
- Rechtstipps für den Hauskauf
- Haus und Grundstück in Schenefeld und anderswo kaufen – Beurkundung durch Notar
- Hauskauf – Steuern sparen und Rechtssicherheit im neuen Heim

