2 Wochen Frist

Schutz des Verbrauchers – die 2 Wochen Frist

Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher eine 2 Wochen Frist zwischen Erhalt des Entwurfes des Grundstücks-Kaufvertrages und der Beurkundung liegen muss.
Dabei ist es unerheblich, ob der Verbraucher kauft oder verkauft.

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Abfindung

Abfindung für Verzicht

Weichende Erben erhalten von dem Hofübernehmer im Rahmen einer Hofüberlassung eine Abfindung.
Diese Abfindung berechnet sich nach den gesetzlichen Vorgaben in der Höfeordnung.
Von den Vorgaben kann jedoch nach oben oder auch nach unten abgewichen werden.
Aber auch Erben, die nicht der Höfeordnung unterliegen, erhalten oftmals eine Abfindung dafür, dass sie auf einen Teil ihres Erbes verzichten.

Weiter Informationen dazu finden Sie hier: Landwirte

Abkömmlinge

Abkömmlinge – oder der Apfel fällt nicht weit vom Stamm

Unter Abkömmlinge versteht man die Nachkommen des Erblassers.
Dazu zählen die Kinder und Kindeskinder (wie Enkel, Urenkel).

Abschleppkosten

Abschleppkosten – unbedingt geltend machen!

Die Abschleppkosten, die durch das Abschleppen des verunfallten Fahrzeuges entstanden sind, hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen.
Aber nur, wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat.

Abschriftsbeglaubigung

Original und Kopie stimmen bei der Abschriftsbeglaubigung überein!

Bei einer Abschriftsbelaubigung bestätigt der Notar durch einen Vermerk, dass diese Kopie mit dem  vorgelegten Original (oder der vorgelegten Kopie) übereinstimmt.
Den Inhalt des Originals oder der Kopie prüft dabei der Notar nicht.
Oftmals benötigt man eine Abschriftsbeglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde oder zur Anmeldung bei einer staatlichen Prüfung.
Die Abschriftsbeglaubigung ist von der Unterschriftsbeglaubigung und von der Beurkundung zu unterscheiden.

Abspaltung

Eine Abspaltung – nach dem Umwandlungsgesetz

Die Abspaltung ist in § 123 Umwandlungsgesetz gesetzlich definiert.
Eine Abspaltung liegt beispielsweise vor, wenn ein Geschäftsbereich der A-GmbH auf die B-GmbH übertragen wird.
Die A-GmbH bleibt mit ihren übrigen Geschäftsbereichen weiter bestehen.
Als Gegenleistung für die Abspaltung erhalten die Gesellschafter der A-GmbH dann auch Anteile an der B-GmbH.

Abteilung II

Wer hat Rechte an dem Grundstück? Abteilung II gibt es preis!

In Abteilung II des Grundbuches werden alle allgemeinen Belastungen (also keine Grundpfandrechte) aufgeführt, die auf dem Grundstück oder auf einem Teil des Grundstücks lasten.
Dieses sind z. B. Grunddienstbarkeiten, z. B. Wegerecht und Leitungsrechte für Strommasten oder ein Nießbrauch.
Der Notar sieht vor Beurkundung eines Immobilienkauf-Vertrages in das Grundbuch des betreffenden Grundstücks.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

AfA

Absetzung für Abnutzung

Mit AfA wird die Absetzung für Abnutzung im Steuerrecht abgekürzt.
Darunter versteht man, dass die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer Sache auf die gewöhnliche Dauer der Nutzung dieser Sache verteilt werden.
Dadurch können diese Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden und mindern dadurch die Höhe der Einkünfte.