Hypothek und Grundschuld sind nicht das Gleiche
Die Hypothek sichert zwar ebenso wie die Grundschuld einen Kredit beispielsweise für einen Grundstücks-Kaufvertrag ab.
Allerdings hängt die Hypothek unmittelbar mit dem Kredit zusammen und verringert sich ebenfalls, wenn der Kredit abbezahlt wird.
Man sagt daher: sie steht und fällt mit der Forderung.
Die Hypothek wird wie die Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.Weiter Informationen finden Sie unter:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars