Nachlass

Nicht immer positiv – der Nachlass

Unter Nachlass versteht man alle Gegenstände, Vermögenswerte und Schulden, die der Erblasser hatte.
Der Erbe übernimmt den Nachlass komplett, also auch mit den Schulden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben

Nachlassgericht

Nachlassgericht – zuständig für Testamente und Erbausschlagungen

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung im Amtsgericht.
Es ist unter anderem zuständig für die Hinterlegung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sowie für Erbausschlagungen.

nahe Angehörige

Nahe Angehörige – wenn Blut doch dicker als Wasser ist

Unter nahe Angehörige fallen Eltern, Kinder, der Ehegatte oder der eingentragene Lebenspartner des Erblassers.
Falls der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag eines seiner Kinder enterbt hat, kann dieses enterbte Kind seinen Pflichtteil geltend machen.

natürliche Person

Es gibt nur natürliche und keine unnatürlichen Personen laut Gesetz

Der Mensch wird vom Gesetz als natürliche Person bezeichnet.
Die natürliche Person ist Träger von Rechten und Pflichten.
Von einer natürlichen Person ist die juristische Person und die rechtsfähige Personengesellschaft zu unterscheiden.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Nießbrauch

Haus abgeben und Rechte daran behalten – der Nießbrauch

Ein Nießbrauch an einer Immobilie führt dazu, dass man kein Eigentum (mehr) daran hat, aber (weiter) ein umfassendes Nutzungsrecht an dem Haus oder der Wohnung besitzt.
Durch die Vereinbarung des Nießbrauchs hat der vorherige Eigentümer weiter das Recht, in dem Haus zu wohnen oder die Miete aus dem Haus zu erhalten.
Dadurch lassen sich oft Steuern sparen und die steuerlichen Freibeträge ausnutzen.
Der Nießbrauch zählt mit zu den Grunddienstbarkeiten und wird in Abteilung II im Grundbuch des betreffenden Grundstücks eingetragen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Notar

Der Notar ist verschwiegen und unparteiisch

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes.
Er berät – im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt – beide Parteien, so dass keiner von beiden Parteien benachteiligt wird.
Für viele Angelegenheiten, die kompliziert und folgenreich sind, sieht das Gesetz eine Beurkundung oder Beglaubigung durch den Notar vor.
Die Gebühren eines Notars sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.

Bitte lesen Sie weiter über: Die Aufgaben eines Notars

Notaranderkonto

Notaranderkonto – meistens nicht erlaubt

Ein Notaranderkonto ist ein vom Notar treuhänderisch verwaltetes Bankkonto.
Es ist gesetzlich in Einzelfällen zur Zahlungsabwicklung zwischen den Vertragsparteien zulässig, wenn ein besonderes berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Die früher gängige Abwicklung von sämtlichen Grundstücks-Kaufverträgen über Notaranderkonten ist nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

notarielle Niederschrift

Notarielle Niederschrift bei wichtigen Verträgen

Unter notarieller Niederschrift versteht man den Vertrag, auf den sich die Parteien geeinigt haben, der ihnen vom Notar vorgelesen wurde und den sie genehmigt und unterschrieben haben.
Das Gesetz sieht eine notarielle Niederschrift bei wichtigen und folgenreichen Verträgen zwingend vor, z. B. bei einem Immobilienkauf-Vertrag.

notarielles Testament

Ein notarielles Testament spart Kosten

Unter einem notariellen Testament versteht man ein Testament, welches bei einem Notar errichtet worden ist.
Wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört, ist das notarielle Testament vorteilhaft und spart Kosten, weil der Erbe zur Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch keinen Erbschein beantragen muss.