Patientenverfügung

Patientenverfügung – selbstbestimmt bis zum Tode

Mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung für den Fall äußern, dass man seinen Willen etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit nicht mehr mitteilen kann.
Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu ergänzen.
Denn der Bevollmächtigte hat in diesem Fall den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.
Ansonsten würde ein vom Gericht bestellter Betreuer diese Aufgabe wahrnehmen müssen.

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Die Aufgaben eines Notars

Sichere Vorsorge

PEG

PEG – Regelungsbedarf in der Patientenverfügung

Die PEG ist eine Sonde durch die Bauchdecke für die künstliche Ernährung des Patienten.
Im Rahmen der Patientenverfügung sollte ausdrücklich geregelt werden, ob und in welchen Situationen eine PEG durchgeführt oder nicht durchgeführt werden soll.

Pflichtteils-Verzicht

Planbarkeit durch Pflichtteils-Verzicht

Der Pflichtteils-Verzicht führt dazu, dass der Verzichtende auf seinen Pflichtteil noch zu Lebzeiten des Erblassers verzichtet.
Dafür erhält er meistens sofort eine entsprechende Abfindung, so dass ein Pflichtteilsverzicht für den Erblasser aber auch für den Verzichtenden interessant sein kann.

Polizeikontrolle

Polizeikontrolle – Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Wird ein Autofahrer von der Polizei kontrolliert, so heißt es zunächst, Ruhe zu bewahren.
Wirft die Polizei dem Autofahrer einen Verstoß vor, so sollte der Autofahrer zum Vorwurf schweigen!
Dieses Schweigerecht steht ihm gesetzlich zu und wirkt sich nicht negativ für ihn aus.

Punkte in Flensburg

Der Schrecken der Autofahrer – die Punkte in Flensburg

Keiner mag sie, mancher hat sie: die Punkte in Flensburg.
Damit die Fahrerlaubnis nicht aufgrund des Punktestandes irgendwann weg ist, sollte man bei jedem neuen drohenden Punkt prüfen, ob dieser nicht noch durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vermieden werden kann.

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt – Interessenvertreter

Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege, d. h. er vertritt seinen Mandanten unabhängig von staatlicher oder sonstiger Einflussnahme.
Er vertritt – im Gegensatz zum Notar – die Interessen seines einzelnen Mandanten und ist daher parteiisch.
Er unterliegt wie der Notar der Schweigepflicht.

rechtsfähige Personengesellschaft

Nicht jedes Zusammensein von Leuten ist eine rechtsfähige Personengesellschaft

Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Der Zusammenschluss selbst ist dabei Träger von Rechten und Pflichten.
Darunter fällt z. B. eine GbR oder eine OHG.
Von der Personengesellschaft ist die natürliche Person und die juristische Person zu unterscheiden.