Alleinerbe – der einzige Erbe
Ein Alleinerbe ist derjenige Erbe, der einzig und allein Erbe geworden ist.
Andere Erben neben ihm sind nicht vorhanden.
Ein Alleinerbe ist derjenige Erbe, der einzig und allein Erbe geworden ist.
Andere Erben neben ihm sind nicht vorhanden.
Unter Altenteil versteht man die monatliche Zahlung, die der Hofübernehmer an die Hofübergeber im Rahmen der Hofübergabe zahlt.
Zum Altenteil gehört das Baraltenteil, das Wohnrecht und ggf. Hege-und Pflegeleistungen.
Altlasten auf einem Grundstück können den Eigentümer wie ein Schlag treffen, wenn er oder die Behörde die Altlasten entdeckt.
Wenn unter dem Gemüsebeet Reifenteile und sonstiger Schrott hervorkommen und das erst die Spitze der damaligen örtlichen Müllkippe ist, so kann es für den Eigentümer teuer werden.
Durch amtliche Verwahrung kann der Erblasser sicherstellen, dass sein Testament oder Erbvertrag nicht vernichtet oder zurückgehalten wird.
Dadurch kann der Erblasser sicher sein, dass nach seinem Tod alles so durchgeführt wird, wie er es vorgesehen hat.
Die amtliche Verwahrung erfolgt beim Amtsgericht am Wohnort des Erblassers.
Unter Anwesende (oder Erschienene oder Parteien) versteht man die Kunden des Notars.
Bei Beurkundungen ist in der Regel die persönliche Anwesenheit der jeweiligen Person vor dem Notar erforderlich.
Die Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff sind ärztliche Maßnahmen.
Sie machen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich, wenn die begründete Gefahr besteht, dass die Person, die ihren eigenen Willen nicht mehr äußern kann, auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.
Besteht eine Vorsorgevollmacht kombiniert mit einer Patientenverfügung kann der Bevollmächtigte dem Willen des Patienten Geltung verschaffen.
Eine gerichtliche Genehmigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Die ärztlichen Zwangsmaßnahmen erfassen die Heilbehandlung, die Untersuchung des Gesundheitszustandes und den ärztlichen Eingriff, die dem jetzigen natürlichen Willen einer Person, die ihren Willen nicht mehr äußern kann, entgegenstehen.
Sie müssen durch das Gericht genehmigt werden.
Hat allerdings die Person eine Patientenverfügung kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht, so muss die ärztliche Zwangsmaßnahme dem in der Patientenverfügung dargelegten Willen entsprechen.
Auflasssung bezeichnet die Einigung zwischen zwei Parteien, dass das Eigentum an dem Grundstück von der einen Person auf die andere Person übergehen soll.
Die eine Person gibt ihr Grundstück auf und lässt es los.
Diese Einigung ist vor dem Notar zu erklären und erfolgt durch eine Beurkundung beispielsweise im Rahmen des Grundstücks-Kaufvertrages.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien
Beim Hauskauf reserviert die Auflassungsvormerkung für den Käufer das Grundstück, bis das Grundstück schließlich in das Eigentum des Käufers übergeht.
Selbst wenn der Verkäufer das gleiche Grundstück ein zweites Mal verkaufen sollte, so verhindert die Auflassungsvormerkung, dass der zweite Käufer Eigentümer wird.
Daher wird der Notar regelmäßig in einem Immobilienkauf-Vertrag eine Auflassungsvormerkung mit aufnehmen.
In Abteilung II des Grundbuchs wird die Vormerkung eingetragen.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien
Die Aufspaltung eines Unternehmens ist in § 123 Umwandlungsgesetz gesetzlich definiert.
Eine Aufspaltung liegt beispielsweise vor, wenn die A-GmbH in die B-GmbH und in die C-GmbH aufgeteilt wird.
Danach existiert nicht mehr die A-GmbH, sondern nur noch die B-GmbH und C-GmbH.
Die Gesellschafter der ehemaligen A-GmbH erhalten bei der Aufspaltung dann Anteile an der B-GmbH und C-GmbH.