Ausfertigung muss sein!
Die Ausfertigung ersetzt im Rechtsverkehr das Original der Urkunde, was häufig erforderlich ist, um überhaupt wirksam handeln zu können.
Das Original der Urkunden verbleibt beim Notar.
Durch eine Bankvollmacht wird eine Person bevollmächtigt, die üblichen Bankgeschäfte zu tätigen.
Die Bankvollmacht berechtigt daher nicht, andere Rechtsgeschäfte oder sonstige Angelegenheiten zu regeln.
Wenn eine notarielle umfassende Vorsorgevollmacht besteht, ist eine Bankvollmacht nicht erforderlich und darf von der Bank auch nicht verlangt werden.
Unter Baraltenteil versteht man den monatlichen Geldbetrag, den der Hofübernehmer im Rahmen der Hofübergabe den Altenteilern zahlt.
Dieser Betrag wird im Hofübergabe-Vertrag vereinbart.
Neben dem Baraltenteil gehört noch das Wohnrecht und ggf. Hege- und Pflegeleistungen zum Altenteil.
Unter Baulasten versteht man die Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Diese Verpflichtungen werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Eine Baulast liegt z. B. vor, wenn sich ein Nachbar verpflichtet hat, einen Teil seines Grundstücks für die Einhaltung der Grenzabstände seinem anderen Nachbarn zur Verfügung zu stellen.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien
Baulastenverzeichnis – Einsicht lohnt sich!
Im Baulastenverzeichnis werden die Baulasten, die ein Grundstück betreffen, eingetragen.
Das Baulastenverzeichnis wird für Dithmarschen beim Kreis Dithmarschen in Heide geführt.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien
Durch eine Beglaubigung bestätigt der Notar, was er sehen kann, beispielsweise eine Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung).
Er prüft dabei nicht (wie bei einer Beurkundung) den Inhalt des Dokuments.
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehepartnern, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und weiter bestimmen, dass nach dem Tode des Letztversterbenden der Nachlass an eine bestimmte Person (oftmals an die Kinder) gehen soll.
Das Berliner Testament hat allerdings zwei Nachteile, da zum einen die enterbten Kinder beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen können und zum anderen der steuerliche Freibetrag beim ersten Erbfall nicht genutzt werden kann.Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Erben und Vererben
Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Grundstück, wobei man dazu nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks sein muss.
Wer im Besitz einer Immobilie ist, hat die tatsächliche Verfügungsgewalt, ohne dass er dadurch das Eigentum erlangt.
Der Mieter ist also Besitzer, aber nicht Eigentümer der Wohnung.
In einem Grundstücks-Kaufvertrag wird durch den Notar der Zeitpunkt des Überganges des Besitzes an dem Grundstück ausdrücklich geregelt.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien
In dem Bestandsverzeichnis wird das Grundstück genau bezeichnet, indem die Lage, Größe und Wirtschaftsart genannt werden.
Vor der Beurkundung eines Grundstücks-Kaufvertrages nimmt der Notar Einsicht in das Grundbuch des Grundstücks.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien
Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn eine Person ihre Angelegeneheiten nicht mehr alleine regeln kann.
Wenn die Person keine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gemacht hat, besteht die Gefahr, dass das Gericht einen Betreuer bestellt, der vollkommen fremd ist.
Dieser Betreuer regelt dann die Angelegeneheiten für die Person und trifft die Entscheidungen.