Ausfertigung

Ausfertigung muss sein!

Die Ausfertigung ersetzt im Rechtsverkehr das Original der Urkunde, was häufig erforderlich ist, um überhaupt wirksam handeln zu können.
Das Original der Urkunden verbleibt beim Notar.

Bankvollmacht

Notarielle Vorsorgevollmacht ersetzt Bankvollmacht

Durch eine Bankvollmacht wird eine Person bevollmächtigt, die üblichen Bankgeschäfte zu tätigen.
Die Bankvollmacht berechtigt daher nicht, andere Rechtsgeschäfte oder sonstige Angelegenheiten zu regeln.
Wenn eine notarielle umfassende Vorsorgevollmacht besteht, ist eine Bankvollmacht nicht erforderlich und darf von der Bank auch nicht verlangt werden.

Baulasten

Baulasten – die versteckte Verpflichtung

Unter Baulasten versteht man die Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Diese Verpflichtungen werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Eine Baulast liegt z. B. vor, wenn sich ein Nachbar verpflichtet hat, einen Teil seines Grundstücks für die Einhaltung der Grenzabstände seinem anderen Nachbarn zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

Baulastenverzeichnis

Baulastenverzeichnis – Einsicht lohnt sich!

Im Baulastenverzeichnis werden die Baulasten, die ein Grundstück betreffen, eingetragen.
Das Baulastenverzeichnis wird für Dithmarschen beim Kreis Dithmarschen in Heide geführt.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

Berliner Testament

Berliner Testament – nicht für jede Familie sinnvoll

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehepartnern, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und weiter bestimmen, dass nach dem Tode des Letztversterbenden der Nachlass an eine bestimmte Person (oftmals an die Kinder) gehen soll.
Das Berliner Testament hat allerdings zwei Nachteile, da zum einen die enterbten Kinder beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen können und zum anderen der steuerliche Freibetrag beim ersten Erbfall nicht genutzt werden kann.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Erben und Vererben

Besitz

Besitz kommt von Besetzen

Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Grundstück, wobei man dazu nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks sein muss.
Wer im Besitz einer Immobilie ist, hat die tatsächliche Verfügungsgewalt, ohne dass er dadurch das Eigentum erlangt.
Der Mieter ist also Besitzer, aber nicht Eigentümer der Wohnung.
In einem Grundstücks-Kaufvertrag wird durch den Notar der Zeitpunkt des Überganges des Besitzes an dem Grundstück ausdrücklich geregelt.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

Betreuer

Fremden Betreuer durch notarielle Vorsorgevollmacht vermeiden

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn eine Person ihre Angelegeneheiten nicht mehr alleine regeln kann.
Wenn die Person keine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gemacht hat, besteht die Gefahr, dass das Gericht einen Betreuer bestellt, der vollkommen fremd ist.
Dieser Betreuer regelt dann die Angelegeneheiten für die Person und trifft die Entscheidungen.