Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden – trotzdem Ersatz der Reparaturkosten?!

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt unter anderem vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen.
Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich, die Reparaturkosten erstattet zu bekommen.

Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt – eine Fahrt mit Folgen

Nach einer Trunkenheitsfahrt heißt es Ruhe bewahren und von seinem Schweigerecht zunächst Gebrauch zu machen.

Übergabe

Übergabe der Immobilie – Übergabe der Schlüssel

Die Übergabe der Immobilie erfolgt -nicht nur symbolisch – durch Übergabe der Haustürschlüssel.
Die Übergabe wird im Grundstücks-Kaufvertrag ausdrücklich geregelt, da mit der Übergabe auch die Lasten, wie die Müllgebühren und die Grundsteuer und die Verkehrssicherungspflichten, wie Schneefegen, mit übergehen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Überlassungsvertrag

Überlassungsvertrag – Schenken mit warmer Hand

Unter einem Überlassungsvertrag versteht man einen Vertrag, in dem kein Kaufpreis gezahlt wird, sondern die Immobilie einer anderen Person (oftmals den Kindern) überlassen wird.
Das Kind erwirbt dadurch das Eigentum an der Immobilie.
Oftmals werden noch Gegenleistungen wie ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch vereinbart.

UG

Die UG – eine Mini-GmbH

Die UG haftungsbeschränkt ist die Abkürzung für die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt.
Sie ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft, so dass die Haftungssumme auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist.

Umwandlung

Sichere Gestaltung der Umwandlung

Die Umwandlung von einer Gesellschaftsform zu einer anderen bedarf einer gründlichen Vorbereitung und rechtssicheren Gestaltung.
Umwandlungen sind häufig die Folge von Unternehmensveräußerungen, Unternehmenszusammenschlüssen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen oder steuerlichen Optimierungsüberlegungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung – unbedingt erforderlich

Der Notar unterrichtet nach einer Beurkundung eines Immobilienkauf-Vertrages die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamtes von dem Grundstückskauf.
Daraufhin erlässt das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid, der an den Käufer geschickt wird.
Wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat, bestätigt das Finanzamt die Zahlung.
Diese Bestätigung der Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unverzichtbar: sie ist mit eine Voraussetzung dafür, dass die Eigentumsumschreibung des Grundstücks erfolgen kann.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Unfall

Ein Unfall kann schwerwiegende Folgen haben

Wenn jemand einen Unfall hat, so ist dieses fast immer ein einschneidendes Erlebnis.
Ob nur Blechschaden oder schwerwiegende gesundheitliche Folgen, eine frühzeitige Vertretung durch einen Rechtsanwalt gibt einem die Sicherheit, dass man alle Entschädigungen gegenüber der Versicherung geltend gemacht hat, die einem zustehen.

ungesicherte Vorleistungen

Hauptaufgabe des Notars – ungesicherte Vorleistungen vermeiden

Wer ein Grundstück (ver-)kauft, will sicher sein, auch das zu bekommen, was im Vertrag steht.
Dafür sorgt auf beiden Seiten der Notar.
Befürchtungen könnten beim Käufer bestehen, dass er den Kaufpreis zahlt, aber der Verkäufer die Immobilie nicht herausgibt.
Der Verkäufer könnte Angst haben, dass der Käufer ins Haus einzieht, aber nicht den Kaufpreis bezahlt.
Durch verschiedene in sich greifende Absicherungen im Immobilienkauf-Vertrag stellt der Notar sicher, dass  Käufer und Verkäufer das bekommen, was im Vertrag vereinbart ist und keine ungesicherte Vorleistungen eingehen müssen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien