Vollmachtgeber

Sichere Vorsorgevollmacht für den Vollmachtgeber

Der Vollmachtgeber ist derjenige, der eine Vorsorgevollmacht verfasst und dadurch bestimmmt, wer für ihn handeln soll, wenn er selber dazu nicht mehr in der Lage ist.
Es sollte zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten ein Vertrauensverhältnis bestehen, da der Bevollmächtigte (im Gegensatz zum Betreuer) nicht der Aufsicht durch das Betreuungsgericht unterliegt.

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht – das Schwert des Damokles

Das Vorkaufsrecht führt dazu, dass der Berechtigte statt des Käufers zu den gleichen Bedingungen das Grundstück kaufen kann.
Wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, kommt ein gleichlautender Vertrag mit dem Vorkaufsberechtigten zu Stande.
Ein Vorkaufsrecht kann beispielsweise die Gemeinde aufgrund baugesetzlicher Vorschriften haben.
Dieses berücksichtigt der Notar.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Vormerkung

Vormerkung – bitte das Grundstück vormerken

Durch die Vormerkung werden Rechte an einem Grundstück gesichert.
Beim Grundstückskauf sichert die Auflassungsvormerkung oder Eigentumsverschaffungsvormerkung für den Käufer das Grundstück.
Das Grundstück wird dadurch praktisch für den Käufer reserviert (vorgemerkt), bis er letztlich Eigentum an dem Grundstück erlangt.
Die Vormerkung sichert den Eigentumsübergang auf den Käufer, da zeitlich spätere Veräußerungen oder Belastungen des betreffenden Grundstücks ohne Zustimmung des Käufers nicht wirksam sind.
Durch eine Vormerkung werden ungesicherte Vorleistungen verhindert.
Der Notar wird im Regelfall im Grundstücks-Kaufvertrag eine Vormerkung mit aufnehmen.
Die Vormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – keine Sorgen in der Zukunft

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der eine Person eine andere Person ermächtigt, für sie zu handeln, wenn sie dazu selbst nicht mehr aufgrund von Krankheit, Unfall und/oder Alter in der Lage ist.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann die ansonsten vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Sinnvoll ist es, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu kombinieren.

Wegerecht

Wegerecht – manchmal die letzte Rettung für Nachbarn und Unternehmen!

Das Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren.
Beispielsweise um über das fremde Grundstück zu dem eigenen Grundstück zu gelangen.
Oder um das fremde Grundstück zu betreten, auf dem der Strommast oder das Windrad des Unternehmens steht.
Die Wegerechte sind Grunddienstbarkeiten und in Abteilung II im Grundbuch eingetragen.
Vor der Beurkundung eines Grundstücks-Kaufvertrages sieht der Notar das Grundbuch ein, um etwaige eingetragene Wegerechte zu berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

weichende Erben

Verlierer bei der Hofübergabe? – weichende Erben

Die weichenden Erben sind diejenigen, die bei einer Hofübergabe nicht den Hof erhalten.
Daher weichen diese Familienangehörigen dem Hofübernehmer.
Dafür, dass sie den Hof nicht erhalten, hat die Höfeordnung ihnen eine Abfindung und Nachabfindung zugedacht.
Diese berechnet sich nach ganz bestimmten Vorgaben nach der Höfeordnung.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Landwirte

Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert – wieviel ist das Fahrzeug wert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Eigentümer des Fahrzeuges erhalten würde, wenn er das Fahrzeug kurz vor dem Unfall im unbeschädigten Zustand verkauft hätte.